Allgemeine Geschäftsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Funxnet IT-Solutions Florian Funk
1. Geltungsbereich
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten verbindlich für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen.
- Diese AGB bleiben auch für zukünftige Geschäfte gültig, ohne erneute Bestätigung.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
2. Lieferungen und Leistungen
- Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch durch die Auslieferung der Ware an den Kunden.
- Wir behalten uns das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die wirtschaftliche Lage des Kunden so ist, dass begründete Zweifel daran bestehen, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachkommen wird. Falls sich diese Situation erst nach der Lieferung ergibt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Wir sind berechtigt, von der Bestellung des Kunden abzuweichen und weiterentwickelte oder veränderte Produkte zu liefern, sofern diese die Funktion der bestellten Produkte erfüllen.
- Alle Fälle höherer Gewalt führen zur Hemmung der Lieferfristen, einschließlich des Verzugs. Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, die trotz Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht verhindert werden können und unverschuldete Maßnahmen eines Arbeitskampfes, sei es bei Dritten oder bei uns selbst. Zudem behalten wir uns das Recht auf richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.
- Sollte ein Leistungshindernis, das trotz Anwendung der üblichen Sorgfalt nicht verhindert werden kann, länger als sechs Wochen andauern, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Falls wir mit einer Lieferung um mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die Transportperson übergeben wurde oder unseren Betrieb zwecks Versendung verlassen hat. Wenn der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Dies gilt auch, wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich oder verzögert ist.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Zahlungen sind, sofern nicht bereits erfolgt, unverzüglich nach Rechnungsstellung oder Erhalt der Ware ohne Abzüge und ohne Berechnung von Spesen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Eine Verpflichtung zur Annahme von Schecks oder Wechseln besteht nur, wenn dies ausdrücklich zuvor vereinbart wurde. Wenn ein solches Zahlungsmittel akzeptiert wird, erfolgt dies lediglich erfüllungshalber, das heißt, die Annahme stellt eine zusätzliche Möglichkeit zur Erfüllung der bestehenden Schuld dar.
- Im Falle von Zahlungsverzug berechnen wir, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig. Bei Verzug behalten wir uns das Recht vor, dem Schuldner Mahnkosten in Höhe von 15 Euro in Rechnung zu stellen.
- Zahlungen werden zunächst auf ältere Schulden angerechnet, dann auf neuere Schulden. Wenn der Schuldner neben der Hauptleistung auch Kosten und Zinsen zu zahlen hat, erfolgt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung.
- Die Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder unstrittig. Zurückbehaltungsrechte aufgrund von Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen können vom Kunden nicht geltend gemacht werden. Wenn der Kunde ein Unternehmer ist, sind seine Zurückbehaltungsrechte insgesamt ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unstrittig.
4. Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vorbehalten. Dies schließt auch den Fall ein, dass die Bezahlung mittels Schecks oder Wechsel erfolgt, und zwar bis zu deren Einlösung. Es obliegt dem Kunden, uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls Dritte versuchen, auf die Vorbehaltsware zuzugreifen oder sie zu pfänden, und diese Dritten auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen.
- Die Verarbeitung und Umgestaltung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgen ausschließlich zu unseren Gunsten. Wenn die Verarbeitung oder Umgestaltung mit anderen Waren erfolgt, die uns nicht gehören, erlangen wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten oder verbundenen Waren. Die Regelungen für die Vorbehaltsware gelten auch für die neu entstandene Sache.
- Im Falle eines Verkaufs an Unternehmer bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware so lange vorbehalten, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung vollständig beglichen sind. Weiterverkäufern wird gestattet, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, jedoch nicht zu verpfänden oder sicherungsübereignen.
- Der Weiterverkäufer tritt hiermit im Voraus sämtliche Forderungen gegen Dritte ab, die aus der Weiterveräußerung entstehen, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) der Vorbehaltsware. Trotz dieser Abtretung behält der Weiterverkäufer das Recht zur Einziehung der Forderungen. Auf Verlangen hat er uns die abgetretenen Forderungen sowie deren Schuldner mitzuteilen und uns alle erforderlichen Informationen und Unterlagen für die Forderungseinziehung zur Verfügung zu stellen. Wir behalten uns das Recht vor, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die Abtretung anzuzeigen, wenn ein wichtiger Grund dafür besteht, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs. Diese Abtretungsregelung erstreckt sich auch auf verbundene oder umgestaltete Vorbehaltsware.
- Auf Anforderung des Weiterverkäufers werden wir Sicherheiten, die gemäß diesem Vertrag bereitgestellt wurden, freigeben, soweit sie nicht mehr als nur vorübergehend zur Sicherung der Forderungen benötigt werden, insbesondere wenn sie den Wert der noch ausstehenden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen.
- Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns stellt keinen Rücktritt vom Vertrag gegenüber Unternehmern dar.
5. Gewährleistung
- Die Gewährleistung für Mängel der gelieferten Ware erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Als Mängel gelten Abweichungen der Ware von der in der Betriebsanleitung oder anderweitig im Vertrag beschriebenen Funktionsweise, soweit diese Abweichung die Eignung der Ware für den üblichen, in der Bedienungsanleitung beschriebenen Gebrauch beeinträchtigt.
- Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Mangel als unerheblich einzustufen ist, insbesondere wenn er keinen wesentlichen Einfluss auf die Brauchbarkeit der Ware hat. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung Änderungen an der Ware vorgenommen wurden. Der Kunde hat jedoch das Recht darzulegen und nachzuweisen, dass die vorgenommene Änderung nicht im Zusammenhang mit dem aufgetretenen Mangel steht und weder die Analyse noch die Behebung des Fehlers wesentlich erschwert. Die Gewährleistung entfällt ebenfalls, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Des Weiteren erlischt die Gewährleistungspflicht, wenn der Kunde die Ware in einer anderen Hardware- oder Softwareumgebung als der vorgesehenen einsetzt.
- Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers kann nach Wahl des Kunden durch kostenfreie Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfüllt werden. Falls der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch diese Maßnahmen behoben werden kann oder aus anderen Gründen als fehlgeschlagen betrachtet wird, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl eine Preisminderung (Minderung) oder die Vertragsaufhebung (Wandelung) zu verlangen. Ein Fehlschlagen der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung liegt erst vor, wenn ausreichend Gelegenheit zur Durchführung dieser Maßnahmen gegeben wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn berechtigte Zweifel an den Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen die Unzumutbarkeit gegeben ist.
- Etwaige zusätzliche Garantiezusagen seitens des Herstellers werden in vollem Umfang an den Kunden weitergegeben, ohne dass der Verkäufer dafür selbst haftet.
6. Haftung
- Schadenersatzansprüche gegen uns, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere aufgrund von Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, oder die Schadenersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft, oder wenn ein gesetzlicher Vertreter oder leitender Mitarbeiter eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt hat.
- Soweit dem Grunde nach eine Haftung besteht, wird der Schadenersatzanspruch summenmäßig auf die Gegenleistung des Kunden oder auf den bei Vertragsschluss für uns vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz von Folgeschäden wie entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Diese Schadensbegrenzung findet keine Anwendung, wenn das schadensverursachende Ereignis durch einen gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den üblichen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und angemessener Anwendung von Sicherungskopien entstanden wäre.
- Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren zwölf Monate nach der Lieferung, es sei denn, es wurde vorsätzlich grob fahrlässig gehandelt, oder die Schadenersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
7. Untersuchungs- und Rügepflicht
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich zu rügen.
- Unternehmer müssen nicht offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erkennen rügen.
- Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware als genehmigt.
8. Software
- Bei Softwareerwerb erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht. Vervielfältigung ist nur im notwendigen Umfang gestattet.
- Die Speicherung auf mehr als einem Medium zur gleichzeitigen Nutzung ist untersagt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
- Weitergabe von Software erfordert die Zustimmung des Dritten zu diesen Bedingungen. Die Weitergabe führt zur Erlöschung des Nutzungsrechts des Kunden.
- Die Rückübersetzung oder anderweitige Umwandlung der Software ist nur erlaubt, wenn sie zur Schaffung eines interoperablen Programms notwendig ist und keine veröffentlichten Informationen zur Verfügung stehen.
- Programmänderungen sind nur für die ordnungsgemäße Nutzung erlaubt und dürfen nicht gewerblich genutzt oder veröffentlicht werden.
- Die Entfernung von Kopierschutzmechanismen ist nur erlaubt, wenn diese die Nutzung beeinträchtigen und die Beeinträchtigung nicht behoben werden kann.
- Urhebervermerke und Kennzeichen dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
9. Allgemeine Bestimmungen
- Sämtliche Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag sind weder abtretbar noch verpfändbar.
- Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
- Ist der Kunde Vollkaufmann iSd. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Gerichtsstand Nauen.
